Admin-C

Admin-C ist die Abkürzung für "Administrativer Contact", und bezeichnet wird damit die administrative Ansprechperson einer Domain. Um dieses Amt übernehmen zu können, müssen Sie die Voraussetzungen einer "natürlichen Person" erfüllen. Als Admin-C müssen Sie nicht gleichzeitig der Inhaber der Domain sein, obwohl dies bei privaten Domainen häufig der Fall ist.


Als Admin-C sind Sie mit Ihrer genauen Anschrift bei der DENIC, der zentralen Regierungsstelle für Domains, eingetragen; eine Postfachadresse ist hierfür nicht ausreichend.
Der Inhaber der Domain ist der Vertragspartner der DENIC, als Admin-C sind Sie der Bevollmächtigte des Inhabers und für die Inhalte der Webseite mitverantwortlich.
Hat der Inhaber der Domain seinen Wohnsitz im Ausland, müssen Sie als Admin-C innnrhalb Deutschlands gemeldet sein. In diesem Fall fungieren Sie auch als Zustellungsbevollmächtigter für den Inhaber.
Für jede Domain kann nur einen Admin-C eingetragen werden.

Da dieser gesamte Bereich noch relativ jung ist, wird die Frage, in wie weit der Admin-C für rechtliche Verstöße der Domain zur Rechenschaft gezogen werden kann, von Gericht zu Gericht noch immer unterschiedlich entschieden.

In Fällen von Verstößen gegen die Wettbewerbs- oder Urheberrechte oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten der Webseite, werden Sie als Admin-C häufig als "Mitstörer" haftbar gemacht; das bedeutet, dass Sie eine Mitschuld trifft, auch wenn Sie ohne eigenes Verschulden zu einer Rechtsverletzung beigetragen haben, indem Sie unwissentlich an der Veröffentlichung gesetzeswidriger Inhalte mitgewirkt haben.
Um einer Strafe zu entgehen, besteht oft nur die einzige Möglichkeit, dass Sie nach bemerken von gesetzeswidrigen Inhalten auf der betreffenden Webseite Ihren Eintrag als Admin-C bei der DENIC umgehend löschen lassen und Ihre Tätigkeit beenden.
Um schnell genug auf diese Weise reagieren zu können, ist ein regelmäßiges Überprüfen der betreffenden Webseite unumgänglich.
Bestehen Unsicherheiten über die Legalität der Inhalte, sollte auf jeden Fall juristische Beratung eingeholt werden.

Schwierig wird die Situation, wenn der Inhaber der Domain seinen Wohnsitz im Ausland hat und für die deutschen Gerichte nicht greifbar ist. In solch einer Sachlage wird der Admin-C häufig in einem weitaus höheren Ausmaß zur Rechenschaft gezogen, als dies unter anderen Umständen der Fall wäre, da er die einzige verantwortliche Person ist, die dem Gericht zur Verfügung steht.

Um sich vor einer Verschuldung durch das Entstehen von Haftungskosten zu schützen, können Sie als Admin-C mit dem Inhaber der Domain eine Vereinbarung zur Freistellung von eventuellen Haftungsbeträgen abschließen.
Im Falle eines Rechtsstreites ist es für das Ausmaß der Strafe unwichtig, ob Ihnen vor Antritt des Amtes als Admin-C der Umfang Ihrer Verantwortung bekannt war oder nicht.

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