Link zur OS-Plattform sorgt für Unruhe
Händler im Web haben schon länger die Pflicht, einen Link zur OS-Plattform auf der eigenen Website einzubauen. Die Plattform dient einer außergerichtlichen Online Streitbeilegung (OS) zwischen Webseiten-Betreiber und dem Verbraucher. Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kauf-/ oder Dienstleistungsverträgen können außergerichtlich über die Plattform der EU geklärt werden. Die kostenlose OS Plattform leitet die gestellten Beschwerden ordnungsgemäß an die zuständigen Stellen weiter.
Seit Dezember wurde die Webseite der Plattform auf „https“ umgestellt, was zunächst aber kein Problem war. Der „http“-Link leitete, wie bei anderen Webseiten auch, normal auf die verschlüsselte Variante mit „https“ weiter. Die Informationspflicht wurde von den Shop Betreibern daher nach wie vor erfüllt. Vor kurzem wurde diese Weiterleitung allerdings entfernt, sodass die Seite nicht mehr über den alten Link erreicht werden konnte. Dieser führte auf eine Seite des Kommissariats für Justiz und Verbraucher, auf welcher kein Hinweis auf die OS-Plattform zu finden war.
Da laut Gesetz aber ein Verweis auf die OS-Plattform Pflicht ist, hätten die Online-Shop Betreiber belangt werden können. Durch einen fehlenden Link können den betroffenen Webseiteninhabern hohe Strafen drohen. Schlimmer noch war, dass es keinerlei Ankündigungen von der EU-Kommission zu der Änderung gab. Dadurch wird die OS-Plattform scharf in Kritik genommen. Die Einführung des Gesetzes Anfang 2016 wurde schon stark kritisiert, da viele das Gesetz als überflüssig ansahen. Die Plattform wurde nämlich kaum benutzt.
Aufgrund der Kritik wurde die Weiterleitung mittlerweile wieder korrigiert. Wer also noch die unverschlüsselte URL auf der eigenen Seite verlinkt hat, muss aufgrund der Korrektur keine Änderungen vornehmen. Wir raten aber generell jedem Webseitenbetreiber, den Link auf der eigenen Seite zu testen und am besten direkt anzupassen. Wer die „https“ Variante verlinkt, steht auf der sicheren Seite. Nähere Infos finden Sie auch in dem Artikel von Martin Rätze auf shopbetreiber-blog.de