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GbR gründen – das müssen Sie unbedingt beachten

Sie wollen eine GbR gründen? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten! Die Rechtsform GbR ist eine super Sache und eine einfache noch dazu: Gesellschaftsvertrag abschließen, ggfs. ein Gewerbe anmelden und schon ist Ihre GbR Gründung so gut wie erledigt! Lesen Sie hier, wie genau es geht und was es zu beachten gilt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die folgenden Ausführungen nur eine grobe Übersicht bieten können. Wenn Sie eine GbR gründen möchten, ist eine entsprechende Beratung stets sinnvoll.

Definition

Was ist eine GbR eigentlich? Man könnte sagen, die GbR ist die “einfachste” aller Rechtsformen in Form einer Personengesellschaft. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bei der GbR Gründung nur sehr wenige Dinge berücksichtigt werden müssen. So ist beispielsweise kein Mindestkapital erforderlich, was die GbR insbesondere für Gründer mit wenig Startkapital interessant macht. Auch ist die Gründung recht unkompliziert und bedarf nur weniger Schritte. Lesen Sie dazu mehr im Abschnitt GbR gründen.

Dabei steht die Abkürzung GbR für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” und ist eine sog. Personengesellschaft (gegensätzlich zur Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise eine AG). Abgekürzt wird sie in aller Regel mit “GbR”, manchmal ist auch die Abkürzung “GdbR” (“Gesellschaft des bürgerlichen Rechts”) zu finden. Ein anderer Begriff für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist BGB-Gesellschaft; die gesetzlichen Grundlagen der GbR finden sich dementsprechend auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Eine GbR ist sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende geeignet und bietet großen Spielraum bei der Ausgestaltung. So ist eine GbR keineswegs nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch im sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen Bereich zu finden.
Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen: Die GbR ist ein Zusammenschluss mindestens zweier Personen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Ein Beispiel, das vielen bekannt sein dürfte, ist der Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät (Ärzte, Rechtsanwälte). Wussten Sie aber, dass Sie auch bereits durch einen informellen Zusammenschluss eine GbR bilden können? Beispiel: Ihr Kollege wohnt nur zwei Straßen von Ihnen entfernt und Sie haben den gleichen Weg zur Arbeit. Um Benzin zu sparen, gründen Sie mit Ihrem Kollegen eine Fahrgemeinschaft und wechseln sich wöchentlich mit dem Fahren ab. Oder: Ihr Kind studiert in einer anderen Stadt. Um sich trotz des geringen Einkommens eine eigene Bleibe leisten zu können, zieht es mit drei Kommilitonen in eine Wohngemeinschaft (WG). In beiden Fällen haben sich mindestens zwei Personen zusammengetan, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen (Benzinkosten sparen / Mietkosten teilen) und somit eine GbR gegründet – vermutlich sogar, ohne dass sie es wussten. Hierbei handelt es sich um sog. “Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens”.

GbR gründen

Zur Gründung einer GbR sind, wie wir jetzt schon wissen, mindestens zwei Personen erforderlich. Beide Personen werden durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zu gleichberechtigten Gesellschaftern der GbR und verfolgen damit einen gemeinsamen Zweck. Dass alle Gesellschafter gleichberechtigt sind, heißt logischerweise, dass sie die gleichen Rechte und Pflichten haben; daher haften sie in der Regel auch mit ihrem Komplettvermögen (sowohl mit dem Einlagevermögen, das sie in die Gesellschaft eingebracht haben, als auch mit ihrem Privatvermögen!) für Verbindlichkeiten ihrer GbR.
Im zuvor angesprochenen Gesellschaftsvertrag wird unter anderem geregelt, dass jeder Gesellschafter an der Erreichung des gemeinsam festgelegten Ziels mitzuwirken hat und auch, in welcher Form diese Mitwirkung erfolgt. Auch die Höhe des Einlagevermögens, also des Vermögens, das in die Gesellschaft durch jeden Gesellschafter eingebracht wird, kann vertraglich festgelegt werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form, muss also nicht zwingend in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Eine solche schriftliche Form hat jedoch den Vorteil, dass die getroffenen Absprachen und Regelungen klar formuliert sind und jederzeit von allen Gesellschaftern eingesehen und nachgelesen werden können. Die GbR kann aber auch durch simple mündliche Absprache gegründet werden, was in unseren obigen Beispielen der Fahrgemeinschaft und WG deutlich wird.
In einem Satz: Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet in aller Regel den Zweck der GbR, die Einlagenhöhe aller Gesellschafter, die Vereinbarung über die Geschäftsführung sowie die Vorgehensweise bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters.
Notariell beurkundet werden muss der Gesellschaftsvertrag im Allgemeinen nicht, lediglich wenn ein Grundstück oder eine Immobilie Bestandteil der GbR werden soll, ist eine solche notarielle Beurkundung erforderlich.
Und für die (Über-)Vorsichtigen unter Ihnen: Eine Überprüfung des Gesellschaftsvertrages durch einen Rechtsanwalt ist selbstverständlich möglich. Ganz im Sinne der Redewendung: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Gewerbe anmelden

Sofern Sie mit Ihrer GbR keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, können Sie diesen Abschnitt getrost überlesen.
Falls doch, gibt es etwas mehr Text für Sie, denn dann gilt folgendes: In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der sog. Gewerbeordnung (GewO). Demnach müssen Sie jede gewerbliche Tätigkeit bei der für Sie zuständigen Gemeinde anmelden (und ggf. abmelden).
Der Prozess der Gewerbeanmeldung ist denkbar einfach:
Sie erkundigen sich bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt, welche Informationen und Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten. Auch gibt Ihnen Ihr Gewerbeamt Auskunft über die Höhe der Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr wird Ihre Gewerbeanmeldung bearbeitet und ist mit Aushändigung des Gewerbescheins an Sie abgeschlossen.

Eignung der GbR

Die GbR kann nur für Kleinunternehmer bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 € angewendet werden. Sofern Sie diese Umsatzgrenze mit Ihrem Unternehmen überschreiten, können Sie nicht (länger) die Rechtsform der GbR wählen, sondern müssen sich für eine andere Rechtsform entscheiden.
Somit sind es vor allem die kleinen bzw. kleineren Unternehmen, die von der einfachen Gründung und den niedrigen Kosten, die mit einer solchen Gründung verbunden sind, profitieren. Für sie eignet sich die GbR am besten.

Geschäftsführung

Bei der GbR sind grundsätzlich erst einmal alle Gesellschafter gemeinsam zur Geschäftsführung befugt. Hiervon abweichende, anderslautende Regelungen können jedoch im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. So ist beispielsweise die Vereinbarung einer sog. Einzelgeschäftsführung, also die Geschäftsführung durch einen Gesellschafter allein, möglich.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Wie im Abschnitt “GbR gründen” bereits beschrieben, haften alle Gesellschafter einer GbR mit ihrem Komplettvermögen – also auch mit ihrem Privatvermögen – für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (sog. gesamtschuldnerische Haftung). Das bedeutet, dass Sie nach außen hin (im Außenverhältnis) als eine Einheit auftreten. Für einen Gläubiger, der Geld von Ihnen zu bekommen hat, genügt es somit, sich an nur einen Gesellschafter der GbR zu wenden und diesem gegenüber seine Forderung geltend zu machen. Der in Anspruch genommene Gesellschafter hat die Forderung zu begleichen. Wie Sie die Forderung dann innerhalb Ihrer GbR mit Ihren Mitgesellschaftern (im Innenverhältnis) verrechnen, ist allein Ihnen überlassen und für den Gläubiger nicht von Interesse. Eine Haftungsbeschränkung gibt es bei der GbR nicht. Im Gegensatz dazu sei exemplarisch die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) genannt. Hier verrät schon der Name, dass eine Haftungsbeschränkung existiert. Bei der GmbH haften die Gesellschafter lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; das Privatvermögen bleibt unberührt.

Auflösung einer GbR

Wie eine GbR gegründet wird, haben wir oben erläutert. Wie aber kann eine GbR aufgelöst werden? Hier gibt es gleich mehrere Möglichkeiten. Die vermutlich gängigste Variante dürfte der Gesellschafterbeschluss sein: Alle Gesellschafter beschließen einstimmig die Auflösung der GbR.
Weitere Gründe können sein: Kündigung durch einen Gesellschafter, Insolvenz eines Gesellschafters, Erreichen des festgelegten Gesellschaftszieles bzw. -zweckes, Tod eines Gesellschafters (mehr hierzu in § 723 ff. BGB).

Vor- und Nachteile

Die GbR bietet einiges an Vorteilen, zum Beispiel:

  • Einfachste Gründung: Gesellschaftsvertrag schließen, ggfs. Gewerbe anmelden, kein Mindestkapital erforderlich
  • Es ist keine Anmeldung zum Handelsregister notwendig
  • Im Regelfall minimale laufende Kosten
  • Absolut überschaubarer bürokratischer Aufwand
  • Dank der unbeschränkten Haftung hohes Ansehen und die Möglichkeit, vergleichsweise einfach einen Kredit gewährt zu bekommen
  • Die Gründungskosten sind extrem gering: Ggfs. Kosten für die Gewerbeanmeldung sowie ggfs. Rechtsanwaltsgebühren für die Überprüfung des Gesellschaftsvertrages bzw. Notarkosten für die notarielle Beurkundung

Ein Nachteil ist ganz klar das Risiko:

  • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter (also die Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen) für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR
  • Ein anderer Nachteil ist die “Erfolgsbremse”: Die einzuhaltende Umsatzgrenze von 250.000 € kann zu gewissen Einschränkungen führen. Wenn Ihr Vorhaben nämlich boomt und Sie einen fantastischen Jahresumsatz erwirtschaften, müssen Sie sich bei Überschreiten der 250.000 €-Grenze für eine andere Rechtsform entscheiden, was mit deutlich größerem Aufwand verbunden ist als eine GbR Gründung.

Zusammenfassung: Was ist bei einer GbR Gründung zu beachten?

  1. Zusammenschluss von mindestens zwei Personen
  2. Gesellschaftsvertrag – mündlich oder schriftlich (klare Empfehlung: schriftlich), ggfs. Überprüfung durch einen Rechtsanwalt, ggfs. notarielle Beurkundung
  3. Evtl. Gewerbe anmelden
  4. Umsatzgrenze von höchstens 250.000€ beachten

Haben wir einen Punkt bei der GbR Gründung vergessen? Haben Sie schon selbst Erfahrungen in oder mit GbRs gemacht? Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

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Nicolas John

Zu meinen Aufgaben bei DM Solutions gehören die Bereiche Kundensupport, Webdesign, SEO und Beratung. So helfe ich unter Anderem gerne bei der Wahl des passenden Shopsystems oder CMS weiter und gehe auf individuelle Kundenwünsche ein. Generell gilt: Geht nicht gibt's nicht!

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