Braucht Ihre Webseite wirklich ein Impressum?
Wer einen Online-Shop oder eine Webseite betreiben möchte, der muss sich mit vielen wichtigen Dingen auseinandersetzen. Neben dem nötigen Fachwissen für die Erstellung und den Betrieb müssen die Betreiber auch die rechtlichen Standards kennen und einhalten. Viele Shop- und Webseitenbetreiber haben Schwierigkeiten bei der abmahn- und rechtssicheren Gestaltung ihres Shops bzw. der Webseite.
Ein Impressum ist für viele Webseitenbetreiber Pflicht
Dank moderner Technologien und zahlreicher Hilfsmittel können in der heutigen Zeit auch unerfahrene Nutzer eine eigene Homepage erstellen. Selbst ein Online-Shop lässt sich über ein modernes Shopsystem in relativ kurzer Zeit erstellen. Fehler im Rahmen der Erstellung einer Webseite können ohne Probleme und vor allem ohne Konsequenzen beseitigt werden. Ist die Webseite bereits online, dann kann es zu folgenschweren Konsequenzen kommen. Bei Online Shops ist die rechtliche Lage deutlich strenger als bei privaten Webseiten. Das Telemediengesetz (TMG) ist Anfang 2007 in Kraft getreten. In diesem Gesetz finden sich alle wichtigen Regelungen für Webseitenbetreiber. Laut § 5 TMG gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste eine Impressumspflicht. Privat genutzte Webseiten sind von dieser Pflicht befreit. Werden auf der Webseite kostenpflichtige Inhalte, Waren oder andere Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten, dann kommt das Gesetz zur Geltung. In diesem Fall spricht man von einer notwendigen Anbieterkennzeichnung. Wenn Sie einen eigenen Online-Shop betreiben möchten, dann müssen Sie sich auf jeden Fall an dieses Gesetz halten. Tun Sie dies nicht, dann zieht dies folgenschwere Konsequenzen nach sich.
Strafen und weitere Konsequenzen
Verstoßen Sie gegen das Telemediengesetz, dann müssen Sie unter Umständen mit einem äußerst hohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Höhe der Strafe hängt vom individuellen Sachverhalt ab. In der Regel kommt der gesetzliche Höchstbetrag nicht zum Einsatz. Für die Konkurrenten Ihres Shops ist dies natürlich ein gefundenes Fressen. Diese können Ihren Shop wettbewerbsrechtlich abmahnen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs rechnen. In Deutschland liegen die Abmahnungssummen im höheren 4-stelligen Eurobereich. Neben dem finanziellen Schaden leidet natürlich auch das Image Ihres Unternehmens. Aus diesen Gründen sollten Sie es auf keinen Fall so weit kommen lassen.
Einbau und Inhalt des Impressums
Die wichtigen Inhalte müssen auf den Seiten Ihres Online Shops auf jeden Fall öffentlich und leicht zu finden sein. Am besten widmen Sie der Anbieterkennzeichnung einen eigenständigen Menüpunkt. Dieser kann sich zum Beispiel in der unteren oder oberen Navigationsleiste Ihrer Webseite befinden. Auf ein Popup Fenster sollten Sie allerdings verzichten. Viele Ihrer Besucher verwenden mit Sicherheit einen Werbeblocker und werden das Popup mit den wichtigen Inhalten überhaupt nicht sehen.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
– der Name und die Anschrift Ihrer Niederlassung
– die Angaben für die elektronische Kontaktaufnahme
– Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Anbieterkennzeichnung kann sich von Online-Shop zu Online-Shop unterscheiden. Bei juristischen Personen muss zum Beispiel die Rechtsform angegeben werden, bei natürlichen Personen ist dies nicht der Fall. Das Gleiche gilt auch für die verschiedenen Registerkennzeichnungen. Es hängt vom jeweiligen Gewerbetreibenden ab, ob ein Eintrag im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister vorhanden ist. Hat Ihr Unternehmen mehrere Vertretungsberechtigte, so müssen auch diese im Impressum genannt werden. Selbst wenn Sie sich mit der rechtlichen Lage vor der Veröffentlichung Ihres Online-Shops vertraut gemacht haben, kann es immer noch zu Problemen kommen. Viele Menschen platzieren das Impressum an einer falschen Stelle oder vergessen bei dieser ein paar wichtige Angaben. Der gute Wille, die Impressumspflicht an sich berücksichtigt zu haben, bringt Ihnen leider keine rechtliche Sicherheit.
Ein Impressum Generator nimmt Ihnen die Arbeit ab
Haben Sie Probleme mit dem Einbau oder sind sich nicht ganz sicher, welche Inhalte in Ihrem eigenen Impressum vorhanden sein müssen? Dann sollten Sie am besten auf ein professionelles Tool zurückgreifen. Ein Impressum Generator ist für jeden Onlineshop- bzw. Webseiten-Betreiber geeignet und bietet Ihnen viele Vorteile im Vergleich zu einer freien Gestaltung. Der Generator spart Ihnen bei der Gestaltung und Platzierung sehr viel Zeit. Sie müssen das nützliche Tool einfach nur mit Ihren Daten füllen und sparen sich die komplette manuelle Arbeit. Der Generator sorgt zuverlässig dafür, dass bei Ihrem Impressum alle rechtlichen Standards eingehalten werden. Somit müssen Sie sich im Nachhinein keine Sorgen mehr machen. Der große Vorteil gegenüber einem Musterimpressum ist die Individualität. Den Generator können Sie ohne Probleme mit Ihren individuellen Daten füllen und erhalten somit nicht nur ein mustergültiges, sondern auch einen optimal zu Ihrem Online-Shop oder Ihrer Webseite passenden Text. Einen Impressum generator finden Sie beispielsweise unter e-recht24.de.
Prüfen Sie daher den Inhalt und auch die Auffindbarkeit Ihres Impressums, bevor Sie Ihren Online Shop oder Ihre Webseite veröffentlichen. Sollten Sie Zweifel haben, ist eine rechtliche Beratung immer der richtige Weg. Auch wenn dies höhere Kosten mit sich bringen kann, sind diese sicher deutlich geringer als jene, die für die Bearbeitung einer Abmahnung aufgebracht werden müssen.
Tags:Impressum, Impressum Generator, Impressumspflicht, Online Shops
Alex L
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Hallo Jenny,
ich finde auch sehr wichtig, dass man das Impressum und den Datenschutz auf einer eigenen Webseite hat. Beides muss getrennt voneinander platziert werden und ich bediene mich selbst stets des Impressumgenerators von e-recht24.de. Das ist ein gutes Tool, mit welchem man ein rechtsgültiges Impressum realisieren kann.
Heute laden eure Inhalte hier etwas langsamer als sonst 🙂 Habt ihr etwas umgestellt oder neu installiert?
Und noch eine Frage! Lasst ihr Pingbacks zu, da ich euch heute aus meinem Blog heraus verlinken möchte, da ich heute den Kommentier-Samstag habe. An solchen Tagen besuche ich die Blogs anderer BloggerInnen, lese und kommentiere dort.
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Nicolas John
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Hi Alex,
mh, seltsam. Nein wir haben nichts geändert, Updates sind ja auch keine erschienen in der Zwischenzeit. Pingbacks sollten möglich sein, Du kannst uns ja Bescheid geben, ob es geklappt hat 🙂
Liebe Grüße,
Nico
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Nicolas John
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Hi Alex,
mh, komisch. Nein, wir haben nichts geändert, Wartungsarbeiten gab es auch nichts, am Wochenende kam ja keine neue WordPress Version raus. Wir beobachten das mal, danke Dir für den Hinweis.
Soweit ich weiß, sind Pingbacks möglich. Du kannst uns ja Bescheid geben, ob es geklappt hat 🙂
Liebe Grüße,
Nico
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Alex L
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Hallo Nicolas,
heute lädt euer Blog wieder gut. Wahrscheinlich lag es an meinem Browsercache oder noch irgendetwas. Aber gut, dass es jetzt gut lädt.
OK, wenn ich euch nochmals pingbacken sollte, dann schaue ich mal, ob es ankommt und sage euch auch Bescheid.
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Uwe Kress
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Vielen Dank für die Übersicht. Die ganze Thematik ist ja für den Laien äußerst verwirrend. Ich habe mir auch bei erecht24 Unterstützung geholt. Man versucht ja, alles richtig zu machen, aber anscheinend lauern dennoch überall Fallstricke, aus denen irgend jemand Profit schlagen möchte.
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MF
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Ein informativer Artikel. Ein weiterer interessanter Punkt wäre, wie man sich vor Robots schützen kann, die automatisch die Email und weitere Daten aus dem Impressum “klauen” und für verschiedene Zwecke wie Spam Mails und so weiter verwenden. Ich versuche auf meiner Seite zumindest die bekannteren (zb über die IP-Bannliste) mit Hilfe der .htacces Datei auszusperren.
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Sven
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Lohnt sich der Aufwand dafür überhaupt oder sollte man sein Emailprogramm nicht lieber mit einem guten Spamfilter ausstatten?!?
Ich habe es inzwischen aufgegeben … einzig den Catchall habe ich mal deaktiviert, weil da kamen Unmengen an Spam rein…
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Kenneth B.
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Danke für diesen Artikel zu einem wichtigen Thema, bei dem immer wieder Unsicherheit herrscht was zu tun ist. Ich selber verwende auch e-recht und habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
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Leah Schurr
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Wenn ich eine neue webseite im Baukastensystem bauen möchte und vorerst nur das Baustellenzeichen sichtbar ist (die Seite ist schon online, aber eben nur mit dem Baustellenzeichen!), muss ich dann schon ein Impressum und einen Datenschutzerklärung beifügen?
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