Achtung: Die GPSR kommt bald!
Liebe Leser,
am 13. Dezember 2024 ist es so weit – die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt in Kraft. Dieser Begriff geistert nun schon seit einiger Zeit durchs Internet und wir bestimmt den meisten Onlineshop-Betreiber:innen unter Ihnen bekannt vorkommen. Aber was ist die GPSR eigentlich und was bedeutet sie für Onlineshops? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist die GPSR und warum gibt es sie überhaupt?
Die GPSR (Kurzform von General Product Safety Regulation) ist eine EU-weite Verordnung und als eine Art Nachfolger der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie anzusehen. Mit der GPSR soll sichergestellt werden, dass in europäischen Märkten nur die Produkte vertrieben werden, die auch wirklich sicher sind.
Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung und die stetig zunehmende Bedeutung des Onlinehandels bringen nicht nur zahlreiche Chancen mit sich, sondern auch viele Herausforderungen. Dazu gehört unter anderem, zu vermeiden, dass gefährliche Produkte in Umlauf geraten und Verbrauchern schaden. Und genau hier kommt die GPSR ins Spiel. Denn hier liegt ein deutlich größerer Fokus auf dem Onlinehandel als bei der alten Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie und dem alten Produktsicherheitsgesetz.
Wenn Sie als Unternehmer:in Verbraucherprodukte herstellen oder vertreiben, dann verpflichten Sie sich im Zuge der Verordnung dazu, ausschließlich sichere Produkte in Umlauf zu bringen. Als Händler:in ist es zudem Ihre Pflicht, entsprechende Warn- und Sicherheitshinweise zu Ihren Produkten zur Verfügung zu stellen.
Welche Informationen muss ich als Online-Händler:in zu meinen Produkten bereitstellen?
Die GPSR schreibt die folgenden Pflichtangaben für Online-Händler:innen vor:
- Es werden der Name und der eingetragene Handelsname beziehungsweise die Handelsmarke des Herstellers benötigt. Des Weiteren müssen die Postanschrift des Herstellers und eine E-Mail-Adresse, unter der er kontaktiert werden kann, aufgeführt werden.
- Falls sich der Hersteller nicht in der EU befindet: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU.
- Angaben, mithilfe derer sich das Produkt identifizieren lässt. Dies beinhaltet Produktabbildungen, Angaben zur Art des Produktes und sonstige Identifikationsmerkmale.
- Warn- und Sicherheitshinweise müssen entweder auf dem Produkt selbst, der Produktverpackung oder den zugehörigen Begleitunterlagen angebracht werden. Die entsprechenden Hinweise müssen so formuliert sein, dass sie von Verbraucher:innen ohne Probleme verstanden werden können.
Diese Pflichtinformationen dürfen nicht einfach im Onlineshop verlinkt werden. Stattdessen müssen sie sich direkt auf der jeweiligen Produktseite befinden. Außerdem müssen die Warn- und Sicherheitshinweise deutlich als solche gekennzeichnet sein, damit sie von Verbraucher:innen leicht gefunden werden können. Dies lässt sich beispielsweise durch entsprechende Überschriften umsetzen.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die Endkunden zum Kauf angeboten werden. Dazu zählen viele alltägliche Produkte wie etwa Schmuck, Kleidung oder Werkzeuge. Es gibt allerdings auch einige Produkte, die nicht von der GPSR betroffen sind. Dazu zählen:
- Arzneimittel (sowohl für Menschen als auch Tiere)
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Lebende Tiere und Pflanzen
- Pflanzenschutzmittel
- Luftfahrzeuge und Beförderungsmittel
- Antiquitäten
Wie Sie sehen, ist nur ein kleiner Teil von Produkten von der GPSR ausgenommen. Die Wahrscheinlichkeit ist daher also hoch, dass auch Sie als Online-Händler:in von der neuen Produktsicherheitsverordnung betroffen sind.
Die neuen Richtlinien im eigenen Onlineshop umzusetzen, kann mit jeder Menge Zeit und Aufwand verbunden sein und zusätzlich zum Alltagsgeschäft eine echte Herausforderung darstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung der GPSR in Ihrem Onlineshop, sodass Sie sich weiterhin in aller Ruhe auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und wir klären die Einzelheiten im Zuge eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Weitere Informationen zur GPSR finden Sie bei unserem Partner Händlerbund.